
Ihre Fachanwälte für Familienrecht aus München: Was ist der Zugewinnausgleich?
Die güterrechtliche Auseinandersetzung der Ehepartner erfolgt bei einer Scheidung über den sogenannten Zugewinnausgleich. Das Prinzip ist schnell erklärt: Hat sich das Vermögen eines Partners während der Ehe erhöht, muss die betroffene Partei etwas davon abgeben. Relativ kompliziert ist die Ermittlung des Zugewinns, falls das Vermögen der Ehepartner Unternehmensanteile oder Immobilien einschließt.
Zugewinnausgleich in München: Was ist das?
Als Fachanwälte für Familienrecht beraten unsere Anwälte aus München Sie gern umfassend über den Zugewinnausgleich. Gern erklärt Ihnen ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei aus München und Umgebung, dass Ehepaare nach ihrer Eheschließung automatisch in die Zugewinngemeinschaft als gesetzlichen Güterstand überführt werden. Im Falle einer Scheidung erfolgt ein Ausgleich des Zugewinns bzw. Vermögenszuwachses. Dieser Zugewinn schließt während der Ehe erworbenes Hab und Gut ein. Als Ausgleichsanspruch gilt der reine Geldanspruch, indem der jeweilige Vermögenszuwachs neu bewertet wird. Aus unserer Praxis-Erfahrung wissen unsere Rechtsanwälte für Zugewinnausgleich im Raum München, dass Vereinbarungen in diesem Fall zumeist möglich und auch sinnvoll sind.
Ihre Rechtsanwälte in München für Erbrecht und
Familienrecht mit Kompetenz in Mediation.

Claudia Seidl

Dr. Vanessa Hohenbleicher

Katharina Mirz
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Familienrecht mit Kompetenz in Mediation.

Claudia Seidl

Dr. Vanessa Hohenbleicher

Katharina Mirz
Steuerliche Vorteile durch einen Zugewinnausgleich im Großraum München
Insbesondere auf die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer wirkt sich der Zugewinn steuerrechtlich deutlich aus. Leben beide Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft, steigert sich der Erbteil bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer für den überlebenden Ehegatten gesetzlich um ein Viertel. Im Falle einer Scheidung wird auf das übertragene Vermögen ebenfalls keine Steuer berechnet. Haben die Ehepartner im Rahmen der Ehe Vermögen erworben, das Steuerfreibeträge überschreitet, ist via Ehevertrag ein Wechsel vom Zugewinn in den Güterstand der Gütertrennung möglich. Daraufhin können Sie wiederum in den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wechseln. Zugleich stehen Ihnen gern ein Anwalt unserer Kanzlei in München zur Seite, um Vereinbarungen über den Güterstand in Form einer lebzeitigen Vermögensnachfolge oder des Vermögensschutzes einzusetzen.
Anpassung des Zugewinnausgleichs in Eheverträgen
Gern unterstützt Sie ein kompetenter Rechtsanwalt unserer Kanzlei in München dabei, Ihren Güterstand vertraglich zu regeln. Als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin im Bereich Zugewinnausgleich im Raum München helfen wir Ihnen dabei, dass Sie Risiken und Folgen eines Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung nicht hinnehmen müssen und Sie dennoch von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Zugewinnausgleich in München: Wir erarbeiten Konzepte nach Maß
Sowohl für Privatpersonen oder Unternehmer erarbeiten unsere Anwälte für Zugewinnausgleich in München und Umgebung interessengerechte Optionen, die bei einer Scheidung Streitereien entgegenwirken und relevante Vermögenswerte des betrieblichen oder privaten Vermögens vor einer Zerschlagung bewahren. Klassische Optionen einer vertraglichen Regelung beziehen sich auf Begrenzungen für die Höhe des Zugewinns oder ein Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Falle einer Scheidung. Bei Fragen rund um den Zugewinnausgleich steht Ihnen gern ein Fachanwalt unserer Kanzlei in München zur Seite. Rufen oder schreiben Sie uns an. Unsere Rechtsanwälte mit Sitz in München haben immer ein offenes Ohr für Sie.