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Umgangsrecht München

Ihre Rechtsanwälte für Umgangsrecht im Raum München

Auseinandersetzungen rund ums Umgangsrecht sind für alle Beteiligten oftmals sehr unangenehm. Gesetzliche Grundlage ist § 1684 BGB, auf den sich Richter im Konfliktfall berufen. Unser Anliegen ist es hingegen, mit Wissen um die gesetzliche Lage auch ohne Prozess eine individuelle Regelung zu finden. Für die meisten Eltern ist es selbstverständlich, dass das Kindeswohl bei einer Trennung die wichtigste Rolle spielt. Gemäß § 1697a BGB hat das Familiengericht die Pflicht, bei Auseinandersetzungen ums Sorgerecht die Entscheidung zu treffen, die unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten und Gegebenheiten am ehesten dem Wohl des Kindes entspricht.

Fachanwälte für Umgangsrecht in München: Wir beraten Sie gern

Als Fachanwalt für Familienrecht aus dem Raum München unterstützen wir Sie dabei, die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden. Aus unseren Erfahrungen heraus empfehlen Ihnen unsere Rechtsanwälte aus München, sich detailliert mit der Situationen auseinanderzusetzen und darüber nachzudenken, ob der gewählte Umgangswunsch auch tatsächlich die beste Option für das Kind ist.

Ihre Rechtsanwälte in München für Erbrecht und
Familienrecht mit Kompetenz in Mediation.

Claudia Seidl Fachanwaeltin Erbrecht Familienrecht Muenchen - Umgangsrecht

Claudia Seidl

Dr Vanessa Hohenbleicher Fachanwaeltin Erbrecht Familienrecht Muenchen - Umgangsrecht

Dr. Vanessa Hohenbleicher

Katharina Mirz Fachanwaeltin Erbrecht Familienrecht Muenchen - Umgangsrecht

Katharina Mirz

Ihre Rechtsanwälte in München für Erbrecht und
Familienrecht mit Kompetenz in Mediation.

Claudia Seidl Fachanwaeltin Erbrecht Familienrecht Muenchen - Umgangsrecht

Claudia Seidl

Dr Vanessa Hohenbleicher Fachanwaeltin Erbrecht Familienrecht Muenchen - Umgangsrecht

Dr. Vanessa Hohenbleicher

Katharina Mirz Fachanwaeltin Erbrecht Familienrecht Muenchen - Umgangsrecht

Katharina Mirz

Umgangrecht Raum München: Besteht eine rechtliche Verpflichtung?

Vertrauen Sie unserer Expertise. Unsere Anwälte und Anwältinnen aus München sind bestens mit dem Thema Umgangsrecht vertraut. Unter Beachtung von § 1684 Abs. 1 BGB betonen wir deshalb, dass beide Elternteile nicht nur ein Umgangsrecht haben, sondern gesetzlich sogar zum Umgang mit ihren Kindern verpflichtet sind. Nach Meinung des Gesetzgebers ist der Umgang mit beiden Elternteilen für eine ungestörte Entwicklung der Jungen und Mädchen unabdingbar. Deshalb unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte aus München mit Spezialisierung auf das Umgangsrecht engagiert, um bei einer Scheidung mit Vergabe alleiniger elterlicher Sorge an ein Elternteil zugleich das Umgangsrecht zu verhandeln und festzulegen. Falls eine einvernehmliche Lösung unmöglich erscheint, wird das Familiengericht den Umgang anordnen.

Hohe Hürden für eine Umgangsverweigerung: Unsere Anwälte aus München stehen Ihnen zur Seite

Für die Anordnung einer Umgangsverweigerung stellt das Familienrecht sehr hohe Hürden auf. Demzufolge besteht nur dann ein Anrecht auf eine Umgangsverweigerung, wenn den Kindern im Elternhaus ernstzunehmende Gefahren drohen – beispielsweise durch Misshandlung. Eine ähnliche Entscheidung trifft das Familiengericht dann, wenn ein Elternteil seiner Umgangspflicht nur unter unzumutbaren Bedingungen nachkommen würde. In den meisten Fällen ist der Umgang mit den Kindern zwar für ein Elternteil oftmals zeitlich eingeschränkt. Dennoch ist es zumeist unüblich, den Umgang komplett zu untersagen oder abzulehnen.

Kompetente Rechtsanwälte in München und Umgebung

Wünschen Sie weitere Informationen rund ums Thema Umgangsrecht im Großraum München? Dann wenden Sie sich an unsere versierten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Gern nimmt sich ein Anwalt oder eine Anwältin aus unserer Kanzlei aus München die Zeit, Ihre Situationen kompetent und detailliert juristisch zu bewerten und Sie zu beraten.