
Ihr Rechtsanwalt für Teilungsversteigerung in München: Hilfreiche Tipps
Treten innerhalb einer Erbengemeinschaft unüberwindbare Auseinandersetzungen auf, ist eine Teilungsversteigerung ein hilfreiches Mittel zum Zweck. Das Verfahren wird eingesetzt, um gemeinsames Eigentum aufzuteilen und die Gemeinschaft dadurch zu lösen.
Teilungsversteigerung in München: Was ist das?
Die Teilungsversteigerung ist eine Form der Zwangsversteigerung, bei der in Form eines öffentlichen Verfahrens ein nicht teilbares Objekt an die meistbietende Person versteigert wird. Rechtsanwälte unserer Kanzlei im Großraum München wissen, dass Häuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke besonders häufig Gegenstand einer Teilversteigerung sind. Die Teilungsversteigerung zielt darauf ab, dass die betroffene Gemeinschaft am jeweiligen Objekt aufgelöst wird. Die Auflösung erfolgt, indem der erzielte Erlös der Teilungsversteigerung unter allen Beteiligten verteilt wird. Unsere Fachanwälte stehen Ihnen ebenfalls bei einer Teilungsversteigerung in München kompetent und engagiert zur Seite.
Ihre Rechtsanwälte in München für Erbrecht und
Familienrecht mit Kompetenz in Mediation.

Claudia Seidl

Dr. Vanessa Hohenbleicher

Katharina Mirz
Ihre Rechtsanwälte in München für Erbrecht und
Familienrecht mit Kompetenz in Mediation.

Claudia Seidl

Dr. Vanessa Hohenbleicher

Katharina Mirz
Teilungsversteigerung in München: Für wen ist das Verfahren geeignet?
Als Anwalt in München wissen wir, dass mit einer Teilungsversteigerung zwar häufig eheliche Gütergemeinschaften oder Erbengemeinschaften aufgelöst werden. Zugleich ist das Verfahren ebenfalls für Bruchteilsgemeinschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts – einer sogenannten GbR – geeignet. Bei einer Versteigerung beweglicher Objekte wie einem Fahrzeug führen zuständige Gerichtsvollzieher einen sogenannten Pfandverkauf durch, falls alle Miterben bzw. Miteigentümer keine einvernehmliche Einigung erzielen.
Sinn und Zweck einer Teilungsversteigerung im Raum München
Als Rechtsanwälte für Teilungsversteigerung in München und Umgebung wissen wir, dass das Verfahren in der Praxis sogar relativ häufig vorkommt. Im Regelfall sind die Gemeinschaften so zerstritten, dass sie sich nicht über eine Auseinandersetzung des gemeinsamen Eigentums einigen können. Im Erbfall raten unsere Anwälte aus München zu einer Teilungsversteigerung, wenn sich Erben einer Erbengemeinschaft nicht über die Aufteilung des Nachlasses einigen können. Bei einer Ehescheidung, Auflösung einer Bruchteilsgemeinschaft oder GbR nutzen unsere Fachanwälte für Teilungsversteigerung im Raum München das Verfahren, um zwischen allen Partnern eine gerechte Aufteilung des kompletten Vermögens zu ermöglichen.
Details zum Ablauf einer Teilungsversteigerung in München und Umgebung
Als Rechtsanwalt für Teilungsversteigerung im Großraum München stellen wir zuerst einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht, dem Vollstreckungsgericht. Gibt das Gericht dem Antrag nach eingängiger Überprüfung statt, wird der sich anschließende Anordnungsbeschluss allen Miteigentümern oder Mitglieder der Erbengemeinschaft bzw. Bruchteilsgemeinschaft zugestellt. Nach Ermittlung des Werts des Objekts der Teilungsversteigerung setzt das Gericht einen Termin für die Versteigerung an, bei dem der Höchstbietende den jeweiligen Gegenstand bzw. die Immobilie erhält. Im Anschluss kümmern sich unsere Fachanwälte für Teilungsversteigerung im Großraum München darum, den Erlös der Versteigerung unter allen Beteiligten aufzuteilen. Benötigen Sie weitere Informationen rund ums Thema Teilungsversteigerung im Raum München? Dann wenden Sie sich an unsere Anwälte. Jeder Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei in München berät Sie gern zu diesem Thema.