
Sorgerecht: Unsere Anwälte aus München helfen Ihnen weiter
Sorgerecht schließt die Pflicht und zugleich das Recht der Eltern ein, sich um die gesetzliche Vertretung, das Vermögen sowie die Person des Kindes zu kümmern. Das Sorgerecht steht regelmäßig beiden Elternteilen zu. In der Praxis unterscheiden unsere Fachanwälte für Familienrecht aus München beim Sorgerecht zwischen mehreren Arten.
Gemeinsames Sorgerecht im Raum München: Was steckt dahinter?
Beim gemeinsamen Sorgerecht treffen Eltern alle folgenschweren Entscheidungen in Bezug auf das Kind zusammen. Im Gegensatz dazu dürfen einzelne Elternteile Angelegenheiten des täglichen Lebens allein treffen. Bei getrennt lebenden Eltern trifft das Elternteil die alltäglichen Entscheidungen, bei dem die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben. Diese Entscheidungen beziehen sich zumeist auf die Nutzung sozialer Medien oder Themen wie Taschengeld, Bekleidung sowie den Schulalltag. Schwerwiegende Entscheidungen fokussieren sich auf Themengebiete wie behördliche Fragen, ärztliche Behandlungen oder die Schulwahl. Gern beantworten unsere Fachanwälte für Sorgerecht aus München alle offenen Fragen zu dem Thema.
Ihre Rechtsanwälte in München für Erbrecht und
Familienrecht mit Kompetenz in Mediation.

Claudia Seidl

Dr. Vanessa Hohenbleicher

Katharina Mirz
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Familienrecht mit Kompetenz in Mediation.

Claudia Seidl

Dr. Vanessa Hohenbleicher

Katharina Mirz
Rechtsanwälte für Sorgerecht in München und Umgebung: Das alleinige Sorgerecht
Erhält ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, hat der andere Elternteil kein Recht und keine Verpflichtungen im Umgang mit dem Kind. Zugleich muss dieser Elternteil in keine wichtigen Entscheidungen rund um das Kind involviert werden. Das Gericht spricht einem Elternteil das alleinige Sorgerecht beispielsweise zu, wenn die alleinige Sorge zum Wohl des betroffenen Kindes bewusst auf nur ein Elternteil übertragen wird. In dem Fall ist auch keine Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils notwendig. Widerspricht die betroffene Person der Übertragung des alleinigen Sorgerechts, treffen zuständige Familiengerichte die Entscheidung auch ohne deren Zustimmung.
Das Wechselmodell: Unsere Fachanwälte für Sorgerecht in München beraten Sie
Das Wechselmodell ist eine spezielle Form, um das gemeinsame Sorgerecht auszuüben. In dem Fall leben beide Elternteile der Kinder in verschiedenen Wohnungen. In dieser Situation lebt das Kind nicht überwiegend in einem bestimmten Haushalt, sondern wechselt vielmehr regelmäßig zwischen beiden Haushalten. Beim Wechselmodell vereinbaren die Eltern individuell, wie lange sich die Kinder jeweils in den Haushalten aufhalten. Wünschen Sie nähere Informationen über Formen des Sorgerechts? Dann stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Sorgerecht in München und Umgebung stets beratend zur Seite.
Ihre Fachanwälte für Sorgerecht aus München: Übertragung des alleinigen Sorgerechts
Bei einer Trennung oder Scheidung der Eltern sind Konflikte bezüglich des Sorgerechts für gemeinsame Kinder oftmals vorprogrammiert. In dem Fall empfehlen Ihnen unsere Rechtsanwälte aus München eine Kontaktaufnahme zum zuständigen Familiengericht, um für das Kindeswohl einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts zu stellen. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens analysiert das Familiengericht die Bindung des Kindes zu seinen Elternteilen sowie dessen geistige und körperliche Unversehrtheit, das soziale Umfeld und die finanzielle Absicherung. Bei Fragen rund um dieses Thema Sorgerecht steht Ihnen gern ein Anwalt oder eine Anwältin unserer Kanzlei aus München zur Seite.