
Reform des Familienverfahrensrechts: Wichtige Details im Überblick
Das am 1. September 2009 in Kraft getretene Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – abgekürzt als FamFG – verfolgt mehrere Ziele. Das Bundesgesetz dient der Neuregelung gerichtlicher Verfahren in Familienangelegenheiten sowie Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die nicht als Familiensachen gelten.
Reform des Familienverfahrensrechts in München: Ihre Fachanwälte fürs FamFG
Grundlegendes Ziel des FamFG ist eine generelle Neuordnung familiengerichtlicher Verfahren, die praktischen Bedürfnissen aller Verfahrensbeteiligten entsprechen. Zudem zielt die Reform darauf ab, Sprache, Aufbau und Inhalt des Gesetzes für interessierte Laien so verständlich wie möglich zu gestalten. Unsere Rechtsanwälte für Familienverfahrensrechts aus München betonen, das mit der Reform nachfolgende grundlegende Änderungen einhergehen:
1. Einführung von einem hauptsacheunabhängigen einstweiligen Rechtsschutz
2. Einführung des Großen Familiengerichts, beispielsweise für rechtliche Auseinandersetzungen für Themen wie Trennung und Scheidung
3. Unterstützung gerichtlicher sowie außergerichtlicher Streitschlichtung für Scheidungsfolgesachen
4. Durchsetzung von Entscheidungen sowie gerichtlich akzeptierter Vergleiche über das Umgangsrecht sowie Entscheidungen zur Kindesherausgabe
5. Anpassungen der Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen
6. schnellere Abhandlung von Verfahren über das Sorge- und Umgangsrecht
Über all diese Themen und offene Fragen beraten Sie unsere Fachanwälte aus dem Großraum München gern. Gern gibt Ihnen ein versierter Anwalt unserer Kanzlei aus München ebenfalls über die Auflösung des bisherigen Vormundschaftsgerichts Auskunft.
Ihre Rechtsanwälte in München für Erbrecht und
Familienrecht mit Kompetenz in Mediation.

Claudia Seidl

Dr. Vanessa Hohenbleicher

Katharina Mirz
Ihre Rechtsanwälte in München für Erbrecht und
Familienrecht mit Kompetenz in Mediation.

Claudia Seidl

Dr. Vanessa Hohenbleicher

Katharina Mirz
Fachmännische Expertise über Familienverfahrensrecht
Jedem Fachanwalt unserer Kanzlei aus München und Umgebung ist bewusst, dass dessen Zuständigkeiten mittlerweile auf das Familiengericht sowie neu geschaffene Betreuungsgericht verteilt sind. Gern informieren Sie unsere Rechtsanwälte aus München ebenfalls über neu eingeführte juristische Begriffe. Schließlich ist unseren Anwälten aus München daran gelegen, dass bei Ihnen keine Unstimmigkeiten aufkommen.
Reform für Familienverfahrensrecht: Alles auf einen Blick
Insgesamt umfasst das FamFG knapp 500 Vorschriften, die bis dahin durch die Hausratverordnung, die ZPO und das FGG geregelt wurden. Alle wichtigen Vorschriften sind nunmehr durch das Familienverfahrensrecht vereint.
Reform für Familienverfahrensrecht: Ihr Fachanwalt im Raum München
Kosten für die Verfahren sind nicht im FamFG, sondern im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen geregelt, dem FamGKG. Rechtliche Grundlage für alle anderen Angelegenheiten ist das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare, das GNotKG. Wünschen Sie nähere Informationen rund um die Reform für Familienverfahrensrecht. Dann berät Sie ein Fachanwalt aus unserer Kanzlei in München gern. Wenden Sie sich an unsere Fachanwälte mit Sitz in München. Als Rechtsanwalt für Familienverfahrensrecht im Raum München beantworten wir Ihnen gern alle offenen Fragen.