
Pflichtteilsrecht in München und Umgebung: Unsere Anwälte unterstützen Sie
Das Pflichtteilsrecht wurde hierzulande eingeführt, damit nahe Angehörige nicht komplett von der Erbfolge ausgeschlossen werden können. Gemäß § 2303 BGB haben alle nahen Verwandten ein Anrecht auf einen Teil des Erbes, auch wenn die jeweiligen Personen im Erbvertrag oder Testament enterbt wurden. Eine freie Verteilung des Nachlasses ist durch das Pflichtteilsrecht dadurch zum Teil eingeschränkt. Haben Sie weitere Fragen rund um das Pflichtteilsrecht? Dann berät Sie in unserer Kanzlei aus München gern ein Fachanwalt oder eine Fachanwältin zu diesem Thema.
Geltendmachung des Pflichtteilsrechts in München und Umgebung
Damit Sie als Erben Ihr Pflichtteilsrecht geltend machen können, müssen Sie zwei Bedingungen erfüllen. Einerseits müssen Sie pflichtteilsberechtigt sein. Andererseits müssen Sie ebenfalls einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Wünschen Sie nähere Informationen zum Pflichtteilsrecht? Dann stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen aus dem Großraum München gern Rede und Antwort.
Ihre Rechtsanwälte in München für Erbrecht und
Familienrecht mit Kompetenz in Mediation.

Claudia Seidl

Dr. Vanessa Hohenbleicher

Katharina Mirz
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Claudia Seidl

Dr. Vanessa Hohenbleicher

Katharina Mirz
Pflichtteilsrecht in München: Tipps zur Einforderung
Die meisten Betroffenen machen ihr Pflichtteilsrecht erst bei Eintritt des Erbfalls geltend. Erst während der Testamentseröffnung erfahren potentielle Erben, ob sie möglicherweise enterbt wurden und Anspruch auf einen Pflichtteilsanspruch haben. In dem Fall müssen Sie Ihr Pflichtteilsrecht aktiv einfordern. Es ist ratsam, den Erben hierfür ein schriftliches Auszahlungsbegehren vorzulegen. In diesem Fall stehen Ihnen unsere Anwälte und Anwältinnen aus München ebenfalls gern zur Seite, um Ihr Pflichtteilsrecht geltend zu machen.
Einforderung des Pflichtteilsrechts zu Lebzeiten
Generell können potentielle Erben ihren Pflichtteil nicht zu Lebzeiten einfordern, weil das Pflichtteilsrecht erst bei Eintritt des Erbfalls in Kraft tritt. Besteht ein Berechtigter bereits zu Lebzeiten auf seinen Pflichtteil, ist die Einwilligung des Erblassers zwingend erforderlich. Ebenfalls besteht zu Lebzeiten kein Recht, den Pflichtteil einzuklagen. Im Gegenzug können Berechtigte ihren Pflichtteil einklagen, wenn sich Erben auch im Erbfall zur Auszahlung des Pflichtteils weigern.
Kompetente Beratung für Ihr Pflichtteilsrecht in München
Ob zu Lebzeiten oder bei einem Erbfall: In vielen Situationen sind potentielle Erben gewiss vielen Fragen ausgesetzt, auf die sie keine Antwort haben. Dann ist ein Fachanwalt für Erbrecht aus unserer Kanzlei in München gern für Sie zur Stelle. Als Anwalt aus München sind wir für Sie zur Stelle, wenn Sie bei einer Enterbung Ihren Pflichtteil entziehen oder minimieren möchten. Gern nehmen sich unsere Rechtsanwälte aus München die Zeit, um Ihnen zu erläutern, worauf Sie achten und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.