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Erbvertrag München

Fachanwalt für Erbrecht in München: Ihre Experten für die Erstellung eines Erbvertrags

Für zukünftige Erblasser gibt es zwei Methoden, um den letzten Willen schriftlich festzuhalten – ein Testament oder einen Erbvertrag. Der Erbvertrag ist ein Vertrag, der zwingend zwischen mindestens zwei Personen abgeschlossen werden muss. Rechtswirksame Verträge sind bindend, so dass Änderungen generell nur mit Zustimmung von Vertragspartnern möglich sind. Ein genereller Widerruf oder gar eine Anfechtung des Vertrags ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich.

Erbvertrag in München: Die wichtigsten Inhalte

Ein Erbvertrag ist dafür geeignet, um Verfügungen von Todes wegen wie Vermächtnisse, Erbeinsetzungen oder Auflagen festzulegen. Generell können Verfasser des Vertrags auch dritte Personen in dem Vertrag berücksichtigen. Weil das Dokument einem sogenannten Typenzwang unterliegt, dürfen Sie in dem Vertrag ausnahmslos Verfügungen von Todes wegen treffen. Das bedeutet, dass Sie eine Enterbung beispielsweise nicht durch einen Erbvertrag vornehmen dürfen. Enthält der Erbvertrag dennoch eine solche Regelung, gelten für diese Vereinbarungen die Vorschriften über das Testament. Dieser Fakt ist vor allem deshalb relevant, weil die jeweilige Regelung dadurch frei widerrufen werden kann. Wünschen Sie eine Beratung oder kompetente Unterstützung bei der Erstellung Ihres Erbvertrags? Als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Erbrecht aus dem München haben wir natürlich immer ein offenes Ohr für Sie.

Ihre Rechtsanwälte in München für Erbrecht und
Familienrecht mit Kompetenz in Mediation.

Claudia Seidl Fachanwaeltin Erbrecht Familienrecht Muenchen - Erbvertrag

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Dr Vanessa Hohenbleicher Fachanwaeltin Erbrecht Familienrecht Muenchen - Erbvertrag

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Katharina Mirz Fachanwaeltin Erbrecht Familienrecht Muenchen - Erbvertrag

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Dr Vanessa Hohenbleicher Fachanwaeltin Erbrecht Familienrecht Muenchen - Erbvertrag

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Erbvertrag in München: Optionen im Überblick

Ein Beispiel ist der einseitige Erbvertrag, bei dem nur eine Vertragsperson die Verfügungen im Vertrag festlegt. Diesen Vertragstyp empfehlen unsere Anwälte und Anwältinnen aus München insbesondere dann, wenn nur eine Person als Alleinerbe infrage kommt. Eine weitere Option ist ein einseitiger entgeltlicher Erbvertrag, bei dem zukünftige Erblasser von Todes wegen zwar ebenfalls über Personen als Alleinerben entscheiden. Allerdings erhält die verfügende Person für die Erbeinsetzung eine geldwerte Leistung. Bei grober Betrachtung ist ein einseitiger und entgeltlicher Erbvertrag somit mit einem Kaufvertrag über eine Erbenstellung vergleichbar.

Rechtliche Beratung durch unsere Anwälte aus München: Ein gegenseitiger Erbvertrag

Ein gegenseitiger Erbvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass alle betroffenen Vertragsparteien eine Verfügung von Todes wegen zugunsten der anderen Parteien treffen. Der wichtigste Vorteil gegenüber einem Testament besteht in der strengeren Bindungswirkung. Wünschen Sie weitere Informationen über verschiedene Formen eines Erbvertrags? Dann kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen aus München. Als Fachanwalt für Erbrecht beraten wir Sie gern.

Erbvertrag in München erstellen: Worauf achten?

Als Fachanwalt für Erbrecht aus München weisen wir Sie darauf hin, dass Sie sich bei der Gestaltung des Dokuments keinesfalls vertreten lassen dürfen und Ihr Testierwille aus dem Vertrag eindeutig hervorgeht. Zudem weisen unsere Anwälte für Erbrecht aus München und Umgebung darauf hin, dass alle Vertragspartner voll geschäftsfähig sein müssen. Damit Ihr Erbvertrag rechtskräftig ist, ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Wünschen Sie weitere Informationen rund um das Thema Erbvertrag? Dann ist ein Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei aus München garantiert der richtige Ansprechpartner für Sie.